Raika Lana

Durchführungsbestimmung zum Dreisprachigkeitsnachweis von 6er-Kommission verabschiedet

by Radio Sonnenschein

Zeller Alfreider StegerDaniel Alfreider: „Ladinische Schule jetzt auch aufgewertet“

Die 6er – Kommission hat am  Mittwoch 25. Jänner 2017 eine Durchführungsbestimmung zum Dreisprachigkeitsnachweis verabschiedet, die von Landesrat Florian Mussner und Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgeschlagen wurde. Nun wird die Durchführungsbestimmung dem Ministerrat für den endgültigen Erlass vorgelegt werden.

In der Durchführungsbestimmung werden unter anderem Neuerungen für die Prüfung der Sprachkenntnisse für die ladinische Sprache eingeführt, denn sie soll dank dieser Maßnahme den anderen zwei Landessprachen gleichgestellt werden. Mit dieser Durchführungsbestimmung wird durch die Erlangung des Oberschulabschlusses an einer ladinischen Schule und einen anschließenden Universitätsabschluss die Dreisprachigkeit anerkannt.

„Ich bin zufrieden, dass die Durchführungsbestimmung zum Dreisprachigkeitsnachweises nach längerer Arbeit und nachdem die Zustimmung der zuständigen Ministerien eingeholt wurde, nun von der 6er – Kommission verabschiedet wurde“, so Daniel Alfreider.

„Diese Durchführungsbestimmung bewirkt zum Einen, dass für alle Landessprachen die gleichen Voraussetzungen gesetzt werden. Zum anderen wird dadurch die dreisprachige Schule in den ladinischen Tälern aufgewertet.  Aus diesem Grund wollen wir dieses System fördern und die Kompetenzen unseres Landes in diesem Bereich weiter stärken.“

„Ein großer Dank gebührt dem Landesrat Florian Mussner , dem Landeshauptmann Arno Kompatscher, Senator Karl Zeller , Dieter Steger und dem Präsidenten der 6er- Kommission Senator Francesco Palermo für die gemeinsame Arbeit, die Südtirol in der Autonomiepolitik einen Schritt weitergebracht hat.

Nun hoffen wir, dass der Ministerrat unsere Durchführungsbestimmung schnell erlassen wird“, so Alfreider, Zeller und Steger abschließend. 

Rom, 25.01.2017 

 

In der Sechserkommission wurden heute die Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut bezüglich der Änderung der Regelung des Dreisprachigkeitsnachweises für die Ladiner und für das  Verwaltungsgericht Bozen behandelt. 

Bezüglich des Dreisprachigkeitsnachweises ist eine Änderung des Proporzdekrets  vorgesehen. Der gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen wird nun auch für die ladinische Sprache angewendet. Wer ein ladinisches Sprachzertifikat der Niveaus A2, B1, B2 und C1 erhält, kann sich dieses jeweils als Teil der Dreisprachigkeitsprüfung umrechnen lassen. 

Bekanntlich ist es seit  2010 für Deutsche und Italiener möglich, den Zweisprachigkeitsnachweis A automatisch zu erhalten, ohne die entsprechende Prüfung abzulegen, sofern der Betroffene die Matura in der deutschen oder italienischen Schule gemacht hat, und danach das Universitätsstudium in der jeweils anderen Sprache abgeschlossen hat.  Absolventen der ladinischen Oberschulen waren bisher insofern benachteiligt, da sie von diesem alternativen Weg zum Dreisprachigkeitsnachweis ausgeschlossen waren. Mit dieser neuen Durchführungsbestimmung wird dies nun geändert werden und nach Abschluss einer  Oberschule mit Sitz in den ladinischen Tälern und eines Universitätsstudiums auf Deutsch oder auch auf Italienisch erfolgt automatisch die Anerkennung des Dreispachigkeitsnachweises A

„Diese Durchführungsbestimmung stellt die ladinische Sprache, was die Sprachnachweise betrifft, endlich auf die gleiche Ebene wie Deutsch und Italienisch.“, freut sich Abg. Daniel Alfreider, Mitglied der Sechser- und der Zwölferkommission. 

Zudem  wurde die Durchführungsbestimmung für das Verwaltungsgericht Bozen genehmigt. Damit werden die Kriterien zur Ernennung als Verwaltungsrichter oder Staatsrat verschärft. Bisher war es möglich, dass Parlamentarier und Landtagsabgeordnete nach zwei Legislaturperioden, oder Oberschullehrer, jeweils mit Juradiplom, zum Verwaltungsrichter ernannt werden. Die nun genehmigte Neuregelung sieht, vor dass nur mehr Juristen, die mindestens 10 Jahre als leitende Beamte, Anwalt, Richter oder Staatsadvokat gearbeitet haben, ernannt werden können.

Für die 4 Richter, die vom Landtag namhaft gemacht werden, ist eine Vorprüfung durch eine unabhängige Expertenkommission vorgesehen, die die geeigneten Bewerber ermittelt, aus denen der Landtag dann auswählen kann. 

Außerdem wird die Rechtsprechung des Staatsrates in eine explizite Norm umgegossen, in der geklärt wird, welches die ethnisch relevanten Sonderfunktionen des Verwaltungsgerichts Bozen sind, in denen dieses Gericht endgültig entscheidet und wo keine Berufung an den Staatsrat möglich ist. „Diese Norm wird die verschiedentlich geäußerte Kritik am Ernennungsmodus der Bozner Verwaltungsrichter entkräften“, erklären die SVP-Mitglieder der 6-er-Kommission Karl Zeller, Dieter Steger und Daniel Alfreider.

Rom, 25.01.2017

 

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