Raika Lana

Vereinfachung im Gastgewerbe erreicht

by Radio Sonnenschein

Restaurant-WEBIn enger Zusammenarbeit mit Senator Hans Berger konnte der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) weitere Erfolge beim Abbau von bürokratischen Bestimmungen erreichen. Im Zuge der Behandlung des Arbeitsdekretes im Senat konnte SVP-Senator Berger mit einem Abänderungsantrag erzielen, dass bei der Anstellung von Beschäftigten im Gastgewerbe eine spürbare Vereinfachung erreicht werden konnte.

Mit der elektronischen Meldung des Beginns des Arbeitsverhältnisses an das Arbeitsamt wird nun zugleich auch die Meldung der Beherbergung von Mitarbeitern durchgeführt. Diese zusätzliche Meldung für Mitarbeiter, welche vom Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung gestellt erhalten, musste bisher innerhalb 48 Stunden in Papierform an das zuständige Polizeikommissariat bzw. an die Gemeinde übermittelt werden. „Diese bürokratische Auflage ist nun nicht mehr notwendig und wird gemeinsam mit der Meldung des Beginns des Arbeitsverhältnisses elektronisch durchgeführt“, freuen sich HGV-Präsident Manfred Pinzger und Senator Hans Berger über den erzielten Erfolg.

Als sehr positiv zu werten ist auch die Entscheidung im römischen Senat, dass beim Vertrag „Arbeit auf Abruf für das Gastgewerbe“ Erleichterungen für den Sektor Gastgewerbe beschlossen worden sind. Ein Abänderungsantrag, ebenso von Senator Hans Berger und Senator Karl Zeller unterstützt, sieht nun vor, dass ein Mitarbeiter auch mehr als 400 Tage in einem Zeitraum von drei Jahren im selben Betrieb mit Arbeit auf Abruf beschäftigt werden kann. In den anderen Sektoren gilt weiterhin die Obergrenze von 400 Tagen. „Wenn man schon effizient die Arbeitslosigkeit bekämpfen will, dann muss man noch stärker als bisher die einschränkenden Bestimmungen im Arbeitsmarkt lockern und unnötige bürokratische Auflagen abbauen“, zeigt sich HGV-Direktor Thomas Gruber überzeugt.

Bild: Weitere Vereinfachungen im Arbeitsrecht erreicht. Foto: allesfoto.com

 

 

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