Eventdienstleister im hds kritisieren aktuelle Verordnung des Landes
„Die aktuelle Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmannes zieht Südtirols Eventdienstleistern und Veranstaltern jegliche Grundlage einer wirtschaftlichen Tätigkeit“: So der Kommentar der Fachgruppe der Eventdienstleister im hds zur Regelung der Events, die in der Verordnung Nr. 29 enthalten sind.
„Wir verstehen, dass aufgrund der aktuellen Gegebenheiten in Anlehnung an das Landesgesetz diese Verordnung verabschiedet wurde. Aber mit diesen Regelungen wird es keine ökonomisch sinnvollen Events geben. Die Branche der Eventdienstleister hat unter diesen Voraussetzungen keine Perspektive und steht vor dem Aus. Damit verbunden sind auch sehr viele Arbeitsplätze“, betonen die Präsidentin der Eventdienstleister im hds, Katrin Trafoier, und Vizepräsident Oskar Stricker.
Die aktuelle Krise ist beispiellos für den Eventbereich in Südtirol. Der zuständige Landesrat Philipp Achammer hat diese Situation bereits erkannt und Lohnausgleich bis Ende Dezember und einen Härtefond zugesagt. „Ohne diese Zusagen und finanziellen Unterstützungen wird es diese Branche nicht schaffen“, so Trafoier und Stricker. Jetzt gelte es aber, auch Events wieder zuzulassen.
„Aktuell entwickeln sich die Covid-19-Zahlen positiv. Daher erwarten und fordern wir rasch Lockerungen für Events vor allem hinsichtlich der 1 zu 10 Regel in Räumen und bei der Ausgabe von Speisen und Getränken. Damit die Branche wieder Hoffnung schöpfen und auch wieder starten kann“, so die Führung der Eventdienstleister im hds abschließend.