LPA – Die Landesregierung hat am Dienstag 29. März 2022 die Geldmittel für den geförderten Wohnbau den Förderarten zugewiesen. Im Jahr 2022 werden insgesamt 341 Wobi-Wohnungen neu zugewiesen.
Das Land Südtirol unterstützt alljährlich Südtirols Bürgerinnen und Bürger bei der Verwirklichung ihres Eigenheimes. „Die Wohnbauförderung ist seit dem Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatutes vor 50 Jahren ein Kernbereich unserer Autonomie. Über die Jahre haben dadurch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Unterstützung bekommen, um ihr Eigenheim zu verwirklichen. Daran wollen wir auch im Jahr 2022 festhalten, gleichzeitig gilt es auch die Bereiche des öffentlichen und sozialen Wohnens neu zu gestalten, um damit, gemeinsam mit weiteren Maßnahmen, Wohnen in Südtirol leistbarer zu machen“, betont Landesrätin Waltraud Deeg. Am morgigen Mittwoch (30. März) werde sich der zuständige Gesetzgebungsausschuss im Landtag mit dem entsprechenden Gesetzentwurf beschäftigen, der für Landesrätin Deeg ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist: „Fest steht, dass wir künftig mehr öffentlichen Wohnraum brauchen, um den gesellschaftlichen Anforderungen zu entsprechen und gutes, leistbares Wohnen zu ermöglichen.“ Um möglichst schnell in die Umsetzungsphase übergehen zu können, hoffe sie nun auf einen raschen Abschluss des gesetzgeberischen Weges. Parallel dazu werde an Maßnahmen im Bereich des geförderten Wohnbaus weitergearbeitet.
Im Februar 2022 hatte die Landesregierung dafür die Geldmittel für 2022 im mehrjährigen Einsatzprogramm für den geförderten Wohnbau gutgeheißen, nun folgt die Aufteilung auf die unterschiedlichen Fördermaßnahmen und Sprachgruppen. Von den zugewiesenen 40 Millionen wurden nun 34 Millionen für die Einsatzarten Bau, Kauf und Wiedergewinnung von Erstwohnungen vorgemerkt. Davon kommen rund 95 Prozent EU-Bürgerinnen und Bürgern zugute, fünf Prozent sind für Nicht-EU-Bürger reserviert. Über 22,5 Millionen Euro sind für den Kauf und den Neubau von Erstwohnungen reserviert, über 16 Millionen sind als Beiträge für Sanierungen und für die konventionierte Wiedergewinnung vorgesehen. Die restlichen Geldmittel kommen u.a. der Unterstützung von sozialen Härtefällen zugute oder als Beitrag für die Baulandbeschaffung.
In einem zweiten Beschluss wurden die im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Wohnungen des Institutes für den sozialen Wohnbau (Wobi) zugewiesen. Insgesamt werden 342 Wohnungen neu vergeben, 87 Prozent (oder 297 Wohnungen) werden Mieterinnen und Mietern aus EU-Staaten zugewiesen, 12 Prozent (45 Wohnungen) erhalten Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten.