Raika Lana

Start der ASTAT Dauerzählung 2024: Fast 10.000 Haushalte in Südtirol werden befragt

Wichtige Daten für die Zukunft: Südtiroler Gemeinden nehmen an jährlicher Bevölkerungsstichprobe teil

by Radio Sonnenschein
ASTAT Dauerzählung 2024

ASTAT Dauerzählung 2024

Start der ASTAT Dauerzählung 2024: Fast 10.000 Haushalte in Südtirol werden befragt

Am 7. Oktober 2024 startete die diesjährige Ausgabe der Dauerzählung der Bevölkerung und Wohnungen. Diese Erhebung betrifft nicht die gesamte Bevölkerung, sondern nur eine jährliche Stichprobe von Haushalten. Im Jahr 2024 sind es knapp 10.000 Haushalte aus 41 Gemeinden. Innerhalb des Fünfjahreszeitraums 2022-2026 wird jede Südtiroler Gemeinde mindestens einmal an der Zählung teilnehmen.

Folgende 41 Gemeinden, die dieses Jahr Teil der Stichprobe sind, umfassen:

Ahrntal, Algund, Altrei, Auer, Bozen, Branzoll, Brixen, Bruneck, Eppan a.d. Weinstr., Enneberg, Feldthurns, Franzensfeste, Freienfeld, Gais, Hafling, Kaltern a.d. Weinstr., Kastelbell-Tschars, Kastelruth, Klausen, Laas, Lana, Leifers, Marling, Meran, Montan a.d. Weinstr., Niederdorf, Olang, Pfitsch, Riffian, Ritten, Sand in Taufers, Schenna, Schlanders, Schnals, Sterzing, Toblach, Tramin, Vahrn, Villanders, Völs am Schlern und Welschnofen.

Das im Landesinstitut für Statistik (ASTAT) angesiedelte Landeszählungsamt koordiniert und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Zählung und unterstützt die Gemeinden in allen Phasen. Für Rückfragen steht der Bevölkerung eine gebührenfreie Nummer (800.649.122) zur Verfügung.

Die Haushalte erhalten ein Informationsschreiben des ISTAT mit den Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Sie können den Fragebogen selbstständig über das Internet ausfüllen oder sich an den Bürgerschalter ihrer Gemeinde wenden. Die Teilnahme ist verpflichtend, wobei die erhobenen Daten dem Datenschutz und statistischen Geheimnis unterliegen. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind ausgeschlossen.

Durch die Verknüpfung mit Verwaltungsdatenbanken liefert die Dauerzählung wertvolle Informationen über die Wohnbevölkerung und ihre sozio-ökonomischen Bedingungen. Diese Daten unterstützen öffentliche Entscheidungsorgane, Unternehmen und Organisationen bei der Planung, der Dienstleistungserbringung und der Überwachung von Maßnahmen und Projekten im Land.

informativa_LISTA_IT-DE_2024_de –  PDF

1159242_Pr08_2024 – PDF

 

AUSFÜLLEN DES FRAGEBOGENS

Vom 7. OKTOBER bis 9. DEZEMBER können Sie unter https://raccoltadati.istat.it/questionario
mit Verwendung der nebenstehenden Zugangsdaten oder mittels SPID bzw. elektronischer Identitätskarte
des Empfängers dieses Schreibens zugreifen.

Vom 12. November bis 23. Dezember werden Sie, falls Sie den Online-Fragebogen nicht ausgefüllt haben, von einem
Gemeindemitarbeiter für eine telefonische oder persönliche Befragung kontaktiert.
Während des gesamten Erhebungszeitraums können Sie den Bürgerschalter (CCR)aufsuchen, wo Sie einen PC mit Internetzugang benutzen können, um den Fragebogen selbständig oder mittels eines mit einem Gemeindemitarbeiter geführten Interviews auszufüllen.

 

Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen

Was ist die Dauerzählung?

Das Istat erhebt seit 2018 jährlich und nicht mehr im Abstand von 10 Jahren wie bisher die wichtigsten Merkmale der Wohnbevölkerung und deren soziale, wirtschaftliche Lage auf lokaler, regionaler und staatlicher Ebene.
Die Dauerzählung der Bevölkerung und der Wohnungen betrifft nicht mehr alle italienischen Haushalte, sondern jedes Jahr eine Stichprobe davon: 2024 sind es ca. 1.000.000 Haushalte, die in 2.530 Gemeinden wohnhaft sind.
 

Besteht Auskunftspflicht?

Ja, die Auskunftspflicht für diese Zählung ist geregelt: vom Art. 7 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 322/1989 vom 11. Juli 2023, zur Genehmigung des Gesamtstaatlichen Statistikprogrammes 2020-2022, Aktualisierung 2022 und vom beiliegenden Verzeichnis der Erhebungen, für die Auskunftspflicht für Privatpersonen besteht; der Verstoß gegen die Auskunftspflicht wird gemäß Art. 7 und 11 des GvD Nr. 322/1989 und desselben vom 11. Juli 2023 geahndet.

Die Erhebung ist im derzeit gültigen Gesamtstaatlichen Statistikprogramm enthalten und kann über die Homepage des Istat unter dem Link: https://www.istat.it/it/organizzazione-e-attività/organizzazione/normativa eingesehen werden.

 

Ist die Geheimhaltung gewährleistet?

Ja, alle Antworten unterliegen dem Gesetz zum Schutz der personenbezogenen Daten (Verordnung (EU) 2016/679 und Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196. Die Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind im vom Präsidenten unterschriebenen Informationsschreiben angeführt und sind auch online unter www.istat.it/it/censimenti-permanenti/popolazione-e-abitazioni. Alle an der Dauerzählung mitarbeitenden Personen sind darüber hinaus gemäß Art. 9 Gesetzesvertretenden Dekrets 322/1989 dem statistischen Geheimnis verpflichtet.
 
 

An wen kann ich mich bei Schwierigkeiten wenden?

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