Raika Lana

Das Gesetz zum „Südtiroler Sonderweg“ wird am Freitag Abend in Kraft treten

by Radio Sonnenschein
LandtagAllgemeine Bestimmungen

Innerhalb vonSüdtirol und – vorbehaltlich dem Einvernehmen mit der Provinz Trient – im Trentino können sich die Bürger frei bewegen. Es ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten, außer man wohnt zusammen im selben Haushalt. Es gilt weiter die Pflicht zu Mund- und Nasenschutz. Die Masken, die dabei verwendet werden, müssen allerdings ohne Ventil sein.

 

Wirtschaftliche Tätigkeiten allgemein

Der Einzelhandel und die Produktion für Industrie, Handwerk und Handel können mit Inkrafttreten des Gesetzes wieder öffnen.​

Bars, Eisdielen und Restaurants können am 11. Mai 2020 wieder öffnen, genauso Friseure und andere Dienstleistungsbetriebe.

Für Beherbergungsbetriebe, Urlaub auf dem Bauernhof, Privatzimmervermieter, Ferienwohnungen und Schutzhütten gilt die 1/10-Regel auf den Gemeinschaftsflächen. Ausgenommen von dieser Regel sind die Flächen für die Verabreichung von Speisen und Getränken.

In Bars, Restaurants usw. gilt: Im Lokal dürfen sich nicht mehr Personen aufhalten, als Sitzplätze vorhanden sind. Die Tische müssen so aufgestellt werden, dass zwischen den Personen ein Abstand von zwei Metern gewährleistet ist. Ausnahmen gibt es für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts. Dieser Abstand kann nur unterschritten werden, wenn Trennvorrichtungen vorhanden sind.

Tische, Gegenstände und Trennvorrichtungen  müssen nach jedem Kundenwechsel desinfiziert werden.
Essen und Trinken an der Theke ist erlaubt. Allerdings muss auch hier der Abstand von zwei Metern zwischen den Kunden eingehalten werden oder aber sind Trennvorrichtungen vorhanden. In Pubs ist nur der Verzehr an den Tischen erlaubt.

Servierkräfte, die während der Arbeit in ständigem Kontakt mit Gästen sind, müssen Masken des Typs FFP2 ohne Ventil oder Gleichwertiges verwenden.

Museen, Bibliotheken und Jugendzentren können ebenso mit 11. Mai 2020 wieder aufsperren.
Beherberungsbetriebe und Seilbahnanlagen ab 25. Mai 2020.
Sport
Alle Sportarten sind erlaubt – außer Mannschaftssport.
Es muss ein Sicherheitsabstand von drei Metern eingehalten werden.
Das Gesetz zum #Neustart wird am Freitag Abend 8. Mai 2020 in Kraft treten.

 

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