Die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) bietet Zugriff auf medizinische Dokumente und kann mit Zustimmung auch vom behandelnden medizinischen Fachpersonal eingesehen werden.
Die Elektronische Gesundheitsakte (EGA) ist ein Onlinedienst, der Zugang zu medizinischen Dokumenten wie Blutuntersuchungsergebnissen und digitalen Verschreibungen bietet. Zudem können Nutzer ihre Wahl des Arztes oder der Ärztin für Allgemeinmedizin sowie des Kinderarztes oder der Kinderärztin selbstständig über die EGA treffen.
Für den Zugriff des Gesundheitspersonals auf die Gesundheitsakte im Notfall oder bei Behandlungen müssen Bürger ihr Einverständnis zur Konsultation erteilen. Dies beschleunigt Abläufe, verbessert die Versorgung und ermöglicht eine schnellere, gezielte Behandlung. Gesundheitslandesrat Hubert Messner betont: „Als Arzt weiß ich, wie wichtig es ist, schnell und umfassend über den Gesundheitszustand eines Patienten informiert zu sein. Der Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte ermöglicht eine rasche Behandlung, was vor allem den Patienten zugutekommt.“
Das Einverständnis kann in nur 2 Minuten online über die EGA gegeben werden, und zwar mittels digitaler Identität SPID, Elektronischem Personalausweis (CIE) oder aktivierter Bürgerkarte. Alternativ kann das Einverständnis auch bei Verwaltungsschaltern der Gesundheitssprengel, Krankenhäusern sowie Haus- und Kinderärzten abgegeben werden. Es kann jederzeit widerrufen werden, ohne die Gesundheitsleistungen zu beeinträchtigen. Zudem besteht die Möglichkeit, einzelne Dokumente für das medizinische Fachpersonal unzugänglich zu machen.
Weitere Informationen zur Elektronischen Gesundheitsakte finden Sie auf der Webseite https://gesundheit.provinz.bz.it/ega, inklusive eines Tutorialvideos und häufig gestellter Fragen auf Civis. Unterstützung bei technischen Fragen erhalten Sie unter der Grünen Nummer 800 902 630 (werktags von 9 bis 17 Uhr) oder per E-Mail an support.gesundheitsakte@siag.it.