Es fehlt das Geld für die Miete – hds appelliert an die Vermieter:
„Kommt den Mietern entgegen – Finanzielle Soforthilfe vom Land“
Derzeit sind weit über 7000 Südtiroler Betriebe im Handel und in der Gastronomie seit 12. März geschlossen. Viele dieser Betriebe sind in den Geschäftslokalen in Miete. Darüber hinaus mussten aber auch viele Dienstleister mit direktem Kundenkontakt zusperren (z.B. Reisebüros) oder andere, die offen halten können, wie Unternehmensberater, Eventdienstleister oder Werbefachleute haben keine Einnahmen mehr.
„Aufgrund dieser verlängerten Schließung fehlt klarerweise der Umsatz und somit auch das Geld für die laufenden Kosten wie etwa die Miete“, erklärt der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol. Das macht immer mehr Betrieben arg zu schaffen.
Das Maßnahmenpaket des Staates (Dekret des Ministerpräsidenten vom 11. März 2020) sieht zwar vor, dass die Mieter von Geschäftslokalen eine Steuergutschrift (credito d’imposta) für die Miete für dem Monat März gutgeschrieben bekommen. Ob diese Maßnahme hingegen auch für den Monat April verlängert wird, steht noch nicht fest. Der hds bietet hier derzeit vielen Betrieben eine Hilfeleistung und fordert zugleich vom Staat über seinen Dachverband Confcommercio diese Maßnahme zu verlängern.
hds-Präsident Philipp Moser appelliert an alle Vermieter im Land, dass sie sich mit den Mietern gütlich einigen. „Es geht darum, den Mietern in diesen Zeiten bei der Zahlung entgegenzukommen, damit der Betrieb überlebt und dieser nach überstandener Krise wieder weitermachen kann wie vorher. Das Geschäftsjahr 2020 wird schwierig werden und nach der langen gesetzlich beschlossenen Schließung wird heuer auch der Umsatz durch die Touristen geringer sein“, so Moser. Es gehe nun darum, dass alle zusammenhalten – gerade in diesen Zeiten.
Der hds fordert zudem, dass das Land ein Härtefonds für Kleinunternehmen einrichten und dem Beispiel Deutschlands folgen sollte. Vorgesehen ist dort u.a. eine finanzielle Soforthilfe zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen: Kleinst-Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei Betrieben bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten und ähnliches bezahlt werden.