hds kritisiert Einführung der 3G-Regel im Handel
Präsident Philipp Moser: „Kommt einer indirekten, öffentlichen Förderung des internationalen Onlinehandels gleich!“
Bekanntlich wird in Italien mit Dienstag, 1. Februar 2022 die 3G-Regel im Handel eingeführt. Demnach ist der Zugang zu Geschäften bis zum Ende des staatsweiten Notstands – vorläufig am 31. März 2022 – derordentliche Green Pass („3G“) erforderlich – mit Ausnahme für den Einzelhandel von Produkten der wesentlichen und primären Bedürfnisse (z.B. Lebensmittel, Apotheken). Die genaue Liste wird noch per Dekret des Ministerpräsidenten festgelegt.
Der hds steht dieser Maßnahme skeptisch gegenüber. „Es ist fraglich, ob mit derartigen gravierenden Einschränkungen für viele Klein- und Familienbetriebe die Pandemie maßgeblich bekämpft werden kann. Zudem kommen durch die Kontrolle und Überprüfung des Grünen Passes beim Zugang ins Geschäftslokal weitere Pflichten, Verantwortlichkeiten und vor allem Zusatzkosten für die Inhaber, Betreiber und Mitarbeiter hinzu“, kritisiert hds-Präsident Philipp Moser.
Der Sektor befinde sich derzeit bereits in großen Schwierigkeiten: fehlende Frequenzen in Orten und Städten aufgrund steigender Quarantäne und Heimarbeit oder fehlende Gäste und Touristen. Aber auch Mitarbeiter fallen in diesen Tagen der Reihe nach aus. „Weitere Einschränkungen einzuführen, sind daher fehl am Platz. Zudem kommen die Einschränkungen im stationären Handel einer indirekten staatlichen Förderung für globale Onlinegiganten gleich“, so Moser.
Dass eine derartige einschneidende Maßnahme für den Handel zu keinen nennenswerten Erfolgen führt, zeigt in diesen Tagen das Beispiel Österreich, wo seit 11. Jänner sogar die 2G-Regel gilt. Dort wird lautstark die Abschaffung der Maßnahme gefordert. Der Handel verlagert sich in Richtung internationale Onlineriesen mit großen Nachteilen für die heimische Wirtschaft und die Arbeitskräfte.
„Alles in Allem wird mehr Schaden angerichtet, ohne die Gesundheitskrise maßgebend im Griff zu haben“, betont abschließend der hds-Präsident.