Raika Lana

Landesabkommen für Tourismussektor erneuert

by Radio Sonnenschein

PM LandesabkommenHGV unterzeichnete Abkommen mit Fachgewerkschaften
Bozen – Vor wenigen Tagen ist das Landesabkommen für den Tourismussektor unterzeichnet worden. Mit diesem Abkommen ist auch die Lehre in den Saisonbetrieben abgesichert worden. Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und die Gewerkschaften ASGB, CGIL/AGB, SGBCISL und UIL/SGK haben mit dem neuen Landesabkommen zwei für das Hotel- und Gastgewerbe wichtige Bereiche geregelt, das neue Lehrlingsabkommen und die befristeten Arbeitsverträge.

 

Nachdem das staatliche Lehrlingsgesetz die traditionelle Lehre für Saisonbetriebe nicht mehr vorsieht, musste auf provinzialer Ebene ein eigenes Abkommen ausgearbeitet werden, welches es den Saisonbetrieben ermöglicht, weiterhin Lehrlinge befristet einzustellen. Dies ist deshalb notwendig geworden, weil die Saisonalität im Tourismussektor und die duale Ausbildung in Südtirol einen wesentlich bedeutenderen Stellenwert haben, als im restlichen Staatsgebiet, waren sich der HGV und die lokalen Fachgewerkschaften einig. Das neue Lehrlingsabkommen wurde auch durch die Unterschriften der beiden Landesräte Sabine Kasslatter Mur und Roberto Bizzo unterstützt.

Mit dem Landesabkommen ist auch eine geringfügige Reduzierung des Grundlohnes bei Beginn der Lehrzeit beschlossen worden.

Weiters sind Erleichterungen bei befristeten Arbeitsverträgen in ganzjährig geöffneten Gastbetrieben eingeführt worden. Nachdem der betreffende Grundsatzbeschluss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits auf römischer Ebene getroffen worden ist, wurden diese Erleichterungen nun auch in das provinziale Landesabkommen eingebaut. Demnach können nun  ab sofort befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, wenn die vom Gesetz vorgesehenen Unterbrechungen zwischen den aufeinanderfolgenden Arbeitsverträgen 20 bzw. 30 Tage beträgt. Laut Arbeitsmarktreform vom Juni dieses Jahres sind Unterbrechungen von 60 Tagen bzw. 90 Tagen einzuhalten. Diese Regelung hätte bei den Ganzjahresbetrieben in Südtirol zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Mitarbeiterplanung geführt, heißt es in der Presseaussendung.

Mit dem neuen Landeszusatzvertrag vom 29. November 2012 gelten nun folgende Unterbrechungsfristen für ganzjährige geöffnete Gastbetriebe: Befristete Arbeitsverträge bis zu sechs Monaten müssen eine Unterbrechung von 20 Tagen und befristete Arbeitsverträge mit mehr als sechs Monaten von 30 Tagen aufweisen.

Schließlich haben die Vertragsunterzeichner eine Erhöhung des provinzialen Elements von 15 Euro ab 1. Januar 2013 beschlossen.

Das Landesabkommen für den Tourismussektor gilt bis 31. Dezember 2015.

Im Bild: Die Vertreter des HGV und der Fachgewerkschaften bei der Unterzeichnung des Landesabkommens für den Tourismussektor.

 

 

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