Raika Lana

Südtiroler Landesregierung: Zuschüsse für Unwetterschäden erhöht

by rb
Mit heutigem Beschluss (25.Mai 2021) hat die Landesregierung den Höchstbetrag für Beiträge bei Unwetterschäden in der Land- und Forstwirtschaft von 16.000 auf 25.000 Euro erhöht.

Mit heutigem Beschluss (25.Mai 2021) hat die Landesregierung den Höchstbetrag für Beiträge bei Unwetterschäden in der Land- und Forstwirtschaft von 16.000 auf 25.000 Euro erhöht.

LPA – Mit Beschluss vom 25.Mai 2021 hat die Landesregierung den Höchstbetrag für Beiträge bei Unwetterschäden in der Land- und Forstwirtschaft von 16.000 auf 25.000 Euro erhöht.

Mit bis zu 70 Prozent Rückvergütung bei Schäden durch Erdbeben, Lawinen,Erdrutsche oder Überschwemmungen können Gesuchsteller in der Land- und Forstwirtschaft künftig rechnen. Die Grundlage dafür hat die Landesregierung am 25. Mai 2021 durch einen entsprechenden Beschluss geschaffen. Auf Antrag von Land- und Forstlandwirtschaftslandesrat Arnold Schuler wurde der Höchstbetrag für Beiträge bei Unwetterschäden in der Land- und Forstwirtschaft von 16.000 auf 25.000 Euro erhöht.

„Seit der letzten Anpassung an dem Gesetz von 2002 ist viel Zeit vergangen und es hat sich als notwendig erwiesen, den Höchstbetrag anzuheben und die Modalitäten für die Gewährung der Beiträge anzupassen“, erklärt Landesrat Schuler. 

Höchstbetrag für Zuschüsse angehoben – Unbürokratisch helfen

Wenn Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche oder Überschwemmungen verursacht werden, können gemäß Artikel 50 des Forstgesetzes (LG 21/1996) Beiträge im Ausmaß von bis zu 70 Prozent der als zulässig anerkannten Ausgaben gewährt werden. Der Höchstbetrag war auf 16.000 Euro festgesetzt, nun ist er auf 25.000 Euro erhöht worden.

Die Beiträge zur Behebung von Unwetterschäden ermöglichen der Abteilung Forstwirtschaft laut Schuler das schnelle und unbürokratische Eingreifen zu Gunsten von Körperschaften und Privaten.

Die Anträge müssen innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum, an dem sich der Schaden ereignet hat, beim gebietsmäßig zuständigen Forstinspektorat eingereicht werden. Die Beiträge werden in der Regel in chronologischer Reihenfolge gewährt, bei definierten Dringlichkeiten kann davon jedoch abgesehen werden.

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