Raika Lana

Maßnahmen gegen die Tigermücke in Südtirol

by Radio Sonnenschein

TigermückeVerordnung erläutert Schritte zur Prävention
„Auch im Gemeindegebiet von Bozen tritt seit einigen Jahren die Tigermücke (Aedes albopictus) auf. Die Tigermücke ist aufgrund ihrer großen Verbreitung zu einer Belästigung für die Bevölkerung geworden, auch wenn laut heutigem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Schäden befürchtet werden müssen. Dennoch kann die Tigermücke in Ausnahmefällen ein gesundheitliches Problem für die Bevölkerung unserer Stadt darstellen, wie dies in der Vergangenheit bereits in anderen Teilen Italiens, z.B. in der Poebene, der Fall war“, heißt es einleitend in der Verordnung zur Bekämpfung der Tigermücke, die heute den Medien vorgestellt wurde.

Angesichts der Tragweite, die das Auftreten der Tigermücke laut einem Bericht des nationalen Sanitätsbetriebes (Istituto Superiore di Sanità) auf dem gesamten Staatsgebiet verursacht hat, wurden Richtlinien erlassen, um die Verbreitung der Tigermücke einzudämmen bzw. ihr vorzubeugen. Um die Verbreitung der Tigermücke zu kontrollieren, wird die Gemeindeverwaltung in Kürze eine Vorbeugungskampagne starten mit dem Ziel, die öffentlichen Flächen zu kontrollieren und zu desinfizieren. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Informationskampagne aufgeklärt, denn die Maßnahmen sind nur wirksam, wenn sie auf öffentlichen und privaten Flächen umgesetzt werden.

In einer eigenen Verordnung werden die einzelnen Maßnahmen, zu welchen auch die BürgerInnen verpflichtet sind, erläutert.

Bei Nichteinhaltung können schriftliche Mahnungen folfen. Durchgeführt werden die Kontrollen von Amt für den Schutz der Umwelt und des Territoriums, Stadtpolizei, Stadtgärtnerei, Sanitätsbetrieb Bozen – Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Amt für Friedhofs – und Bestattungsdienste – Gesundheitswesen.

Die Tigermücke legt ihre Eier in kleine Wasseransammlungen, beispielsweise in Blumen-Untertöpfe, unter Kanalgittern, in Dachrinnen, auf Plastikplanen, die Material abdecken, in Wasserstellen für Tiere, Kübel oder Wannen, leeren Dosen, Flaschen, Gläsern, Mülleimern oder Regentonnen, Gießkannen oder anderen herum liegenden Behältern. Die Insektenlarve benötigt sehr wenig Wasser, um sich weiterzuentwickeln. Deshalb sollte jede Wasseransammlung vermieden werden.

Was machen die zuständigen Stellen?
Die Landesumweltagentur beobachtet in enger Zusammenarbeit mit dem Veterinärdienst und der Abteilung für Prävention die Präsenz der Tigermücke landesweit und kontinuierlich. Bis Oktober führt die Stadt Präventionsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet vor allem bei Kanalgittern und anderen Wasseransammlungen in öffentlichen Anlagen (Parks, Schulen, Grünanlagen) durch. Am besten lässt sich die Tigermücke nämlich bekämpfen, wenn es gelingt die Larven zu reduzieren; die Bekämpfung der ausgewachsenen Mücken bringt weniger und ist nur für Notfälle geeignet, auch weil in diesem Fall chemische Wirkstoffe mit nicht erwünschten Umweltauswirkungen zum Einsatz kommen würden.

Was sollten wir alle tun?
Wenn nicht alle mithelfen, sind auch die Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung weniger wirksam. Deshalb ist die Mitarbeit aller unerlässlich: Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf achten, Wasseransammlungen zu vermeiden oder entsprechnd abzudecken, es ist aber auch nötig, die Regenwasser-Abflüsse regelmäßig zu behandeln, die sich auf Privatgrund befinden. Dies sollte zwischen Mai und Oktober mit den entsprechenden Mitteln geschehen, die in Apotheken oder im Fachhandel aber auch bei Gärtnereien erworben werden können. Wir erinnern daran, dass sich die Tigermücke nicht weit von ihrem „Geburtsort“ entfernt, deshalb ist es nötig möglichst flächendeckend zu arbeiten, damit sich der gewünschte Erfolg einstellt.

Zum Schutz der Umwelt dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden, bei denen die ausgewachsenen Tigermücken getötet werden, denn diese Maßnahmen wirken sich sehr stark auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt aus. Von dieser Regelung ausgenommen sind erwiesene gesundheitliche Notfälle, für welche der Bürgermeister und der Sanitätsbetrieb eine eigene Verfügung erlässen.

Die Vorschriften
1) Wasseransammlungen müssen vermieden werden, z.B. stehendes Wasser in Behältern, in Sammelvorrichtungen jeglicher Art, denn sie sind ideale Brutgebiete der Tigermücke und begünstigen ihre Vermehrung und Verbreitung.

2) Es dürfen keine Gegenstände und/oder Behälter jeglicher Art, Größe und Natur im Freien stehen gelassen werden, wie z.B. Autoreifen, Flaschen, Topfuntersetzer, in denen sich Regenwasser ansammeln kann.

3) Topfuntersetzer, kleine Wassernäpfe für die Haustiere, Gießkannen usw. müssen geleert werden und mindestens alle 3 (drei) Tage, auch nach Regenfällen, gereinigt oder umgekehrt abgestellt werden. Das zu entleerende Wasser darf nicht in die Schächte entsorgt werden.

4) Die Gegenstände, in denen sich Wasser ansammeln kann, müssen mit einem Moskitonetz oder mit wasserfesten Planen abgedeckt werden, wobei darauf geachtet werden muss, dass sich keine Vertiefungen mit Wasseransammlungen bilden können.

5) In Zierteichen müssen larvenfressende Fische, wie z.B. Goldfische oder Kärpflinge, angesiedelt werden. Andernfalls müssen die Zierteiche in regelmäßigen Abständen und unter Einhaltung der Angaben des Herstellers mit larviziden Mitteln gereinigt werden. 6) Gullys in Schächten für die Sammlung von Regenwasser, die sich z.B. in Gärten und Höfen und auf der Straße befinden, müssen regelmäßig kontrolliert, gereinigt und laut den Angaben des Herstellers des verwendeten larviziden Mittels behandelt werden. Als Alternative können Moskitonetze angebracht werden.

7) Die Bewässerung von privaten Gemüsegärten oder Gärten muss vorzugsweise mittels eines Pumpsystems erfolgen. Sollten Wasserbehälter verwendet werden, so müssen diese nach Gebrauch vollständig geleert werden.

8) In den Friedhöfen müssen die Blumenvasen mit feuchtem Sand gefüllt werden, sollte kein Wasser zur Verfügung sein, das mit einem larviziden Mittel behandelt worden ist. Das Wasser in den Blumenvasen muss auf jeden Fall mit einem larviziden Mittel behandelt werden. Sollten künstliche Blumen verwendet werden, so müssen die Blumenvasen am Grab auf jeden Fall mit Sand gefüllt werden, sofern sie im Freien stehen. Alle Behälter, die in unregelmäßigen Abständen verwendet werden (z.B. kleine Gießkannen o.Ä.) müssen umgekehrt aufbewahrt werden, sodass sich kein Regenwasser ansammeln kann. Auch das Wasser in den Weihwasserbehältern muss regelmäßig (mindestens alle 5 Tage) ausgetauscht werden.

Zeitlich begrenzte Lagerung von Autoreifen
1) Die Autoreifen müssen mit geeigneten Planen abgedeckt werden, die straff gespannt sind, sodass keine Vertiefungen entstehen, in denen sich Regenwasser ansammeln kann. Andernfalls müssen die Autoreifen an einem Ort aufgewahrt werden, der vor Niederschlägen geschützt ist. Sollten diese Vorkehrungen nicht getroffen werden können, so müssen die auf dem Markt erhältlichen larviziden Mittel laut den Angaben des Herstellers eingesetzt werden.

Baumschulen, Gärtnereien, landwirtschaftliche Betriebe
1) Die Bewässerung muss vorzugsweise mittels eines Pumpsystems erfolgen. Sollten Wasserbehälter verwendet werden, so müssen diese nach Gebrauch vollständig geleert werden.

Baustellen

1) Maschinen oder Teile davon, die nicht täglich eingesetzt werden und auf denen sich aufgrund ihrer Form Wasseransammlungen bilden können, müssen in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 5 Tage) vom Wasser befreit und abgedeckt werden oder mit larviziden Mitteln laut den Angaben des Herstellers behandelt werden.

Mittel zur Bekämpfung der Verbreitung der Larven der Tigermücke Aedes albopictus
Die Desinfizierung kann von spezialisierten Firmen durchgeführt werden oder es können die geeigneten larviziden Mittel auf der Basis von Bacillus thuringensis oder Diflubenzuron verwendet werden. Dieses Mittel muss innerhalb von 2 Tagen nach dem letzten Niederschlag eingesetzt werden.

Zur Bekämpfung der Mückenlarven empfohlene Produkte: Bacillus thuringiensis (biologisch) wöchentlich, Diflubenzuron (chemisch) alle 3-4 Wochen. Bitte den Beipackzettel des jeweiligen Produkts durchlesen und die Gebrauchsanweisungen genauestens befolgen.(Apotheken, Fachhandel, Gärtnereien)

Tigermücke_Verordnung.doc

Tigermücke Infoblatt.pdf

Faltblatt Tigermücke IT/D.pdf

 

 

 

 

 

 

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