Neuer Musikfonds: Landesregierung genehmigt Förderkriterien für die Musikproduktion und Kreativwirtschaft
Die Landesregierung genehmigt neue Förderkriterien für die Musikproduktion und wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken – Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 10. September 2024 die Richtlinien zur „Förderung der Produktion und wirtschaftlichen Verwertung von Musikwerken“ für den Zeitraum 2024-2026 verabschiedet. Zuvor wurden Vertreter der lokalen Musikbranche in die Ausarbeitung der Richtlinien einbezogen.
Mit dem Beschluss, der von Landesrat Marco Galateo eingebracht wurde, wird ein neuer Musikfonds ins Leben gerufen. Dieser Fonds zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Auswirkungen kultureller und kreativer Tätigkeiten zu unterstützen und das musikalisch-kulturelle Erbe zu bewahren. Zudem soll Südtirol als attraktiver Standort für Musikproduktionen und damit verbundene Berufe gestärkt werden. „Mit dieser Förderung wollen wir unsere lokalen Künstlerinnen und Künstler sowie die in der Musikbranche tätigen Unternehmen unterstützen. Wir investieren in Kreativität, Talente, Professionalität und letztlich in unser Land als Ganzes“, betont Landesrat Galateo.
Förderberechtigt sind freiberufliche Berufsmusikerinnen und -musiker, Musikgruppen sowie Unternehmen der Musikwirtschaft, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind. Die Förderbeiträge reichen von 10.000 bis 100.000 Euro. Ein Expertengremium prüft die eingereichten Musikprojekte auf ihren kulturellen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Wert. Anträge können bis zum 31. Oktober jedes Jahres beim Landesamt für Handwerk und Gewerbegebiete eingereicht werden.