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Neuer Punkteführerschein für Baustellen: bis 31. Oktober 2024 beantragen
Ab dem 1. Oktober 2024 ist der Punkteführerschein für Baustellen in Italien verpflichtend. Dieser muss von allen Unternehmen und Selbstständigen, einschließlich Einzelunternehmen, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind, beantragt werden. Ziel ist es, die Sicherheit auf Baustellen zu erhöhen und Schwarzarbeit zu verhindern.
Die Beantragung des Punkteführerscheins ist bis zum 31. Oktober 2024 über das Portal des Nationalen Arbeitsinspektorats (Ispettorato Nazionale del Lavoro) möglich. Der Zugang erfolgt mit SPID- oder CIE-Authentifizierung. Die erforderlichen Nachweise können durch eine Selbsterklärung erbracht werden.
Die Vorschrift gilt für alle in Italien ansässigen Unternehmen sowie für Firmen und Selbstständige aus der EU oder Drittstaaten, die ein gleichwertiges, anerkanntes Dokument vorlegen müssen. Unternehmen mit einer SOA-Qualifikationsbescheinigung der Klasse III oder höher sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Selbsterklärung bis 31. Oktober 2024 erforderlich
In der ersten Phase müssen Unternehmen und Selbstständige bis zum 31. Oktober 2024 eine Eigenerklärung abgeben, die die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Diese ist per zertifizierter E-Mail (PEC) an dichiarazionepatente@pec.ispettorato.gov.it zu senden.
Bis zu diesem Datum muss auch der offizielle Antrag auf den Punkteführerschein über das Online-Portal eingereicht werden.
Der Punkteführerschein kann widerrufen werden, wenn bei späteren Kontrollen falsche Angaben in der Selbsterklärung festgestellt werden. Ab dem 1. November 2024 ist die Selbsterklärung nicht mehr zulässig, und der Besitz des Punkteführerscheins wird zwingend erforderlich.
Weitere Informationen und Dokumente sind unter folgendem Link verfügbar: Punkteführerschein (provinz.bz.it).