Eingehende Diskussion zu Funkmasten und Rundfunkförderung
Am 12. Juli 2013 wurde die Artikeldebatte zum Wirtschaftsomnibus (LGE 172/13) fortgesetzt.
Art. 20 betrifft die Aufstellung von Sendeanlagen und die Förderung des Rundfunks. Die Genehmigung für einen Sendemasten wird, gemäß einem von LR Widmann vorgelegten Änderungsantrag, von der Gemeinde nach Einholung von Gutachten der Baukommission und der Landesumweltagentur erteilt. Der Genehmigungsinhaber muss Dritten eine Mitbenutzung gewähren. Es wird auch ein Kataster der elektromagnetischen Emissionsquellen erstellt. Die Rundfunkförderung schließt Fernsehen, Radio und Onlineportale mit Nachrichtencharakter ein.
Pius Leitner meinte, die Bestimmung zur Rundfunkförderung sei zugunsten einer bestimmten Agentur. Es sei richtig, gewisse Qualitätskriterien einzuführen, aber in dieser Fassung fehlten die Details. Der Vorschlag, eine Obergrenze einzuführen, damit nicht der ganze Förderungstopf an eine Agentur geht, sei nicht aufgenommen worden.
Riccardo Dello Sbarba erinnerte daran, dass die geltende Bestimmung zur Rundfunkförderung von vielen Sendern angefochten wurde, weil es auf die RMI zugeschnitten sei; der Staatsrat habe ihnen recht gegeben. Ursprünglich seien im Gesetzentwurf genauere Kriterien vorgesehen, nun würden diese der Landesregierung anvertraut. Wenn man die Information fördere, müsse man absolut objektiv sein. Die Beeinflussung sei auch in umgekehrter Richtung möglich: In Südtirol gebe es ein großes Informationsunternehmen, das alle Mittel nutze, um eine Finanzierung zu ergattern. Widmann solle seinen Änderungsantrag zurückziehen, die Politik müsse ihre Unabhängigkeit beweisen.
Hans Heiss verwies auf die Vielzahl von Bürgerinitiativen gegen Sendeanlagen in ihrer Umgebung; vor diesem Hintergrund sei die vorgeschlagene Regelung ein Affront. Der Landesfachplan der Sendeanlagen werde so zur Makulatur, er werde durch einen Kataster, ein reines Informationsinstrument ersetzt. Es sei klar, dass es einen Ausgleich brauche, aber das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung nach 90 Tagen sei nicht in diesem Sinne. Zu dieser Bestimmung, die in letzter Minute eingereicht wurde, fehle auch das Gutachten des Rates der Gemeinden, die bei dieser Materie wirklich mitspracheberechtigt wären.
Arnold Schuler meinte, auch die Bezirkszeitungen sollten gefördert werden, wahrscheinlich würden ihre Internetseiten nicht unter die Kriterien für ein Nachrichtenportal fallen.
In den Gemeinden gingen die Leute auf die Barrikaden gegen jede neue Sendeanlage, meinte Pius Leitner, daher sei diese Regelung eine Zumutung. Er beantragte eine getrennte Abstimmung zur Bestimmung über die Sendeanlagen.
In Trient sei auch eine ähnliche Regelung zur Rundfunkförderung versucht worden, die der Landesregierung die Kriterien überlassen habe, berichtete Elena Artioli (Lega Nord – Team Autonomie). Die Journalistenkammer habe dagegen rekurriert und recht bekommen. Artioli kritisierte auch die Bestimmung zu den Sendeanlagen, die nicht für Transparenz sorge.
Eine Finanzierung der privaten Sender sei richtig, meinte Thomas Egger (Wir Südtiroler), aber sie müsse nach objektiven Kriterien erfolgen, damit der geförderte Dienst nicht parteiisch werde. Der Emissionskataster sei eine Abwertung gegenüber dem Fachplan, der normative Kraft hatte. Laut Vorlage brauche es auch keine Bauleitplanänderung mehr, wenn ein 30, 40 m hoher Masten aufgestellt wird – das sei ein kleiner Skandal. Ungeklärt sei auch die Frage der Haftung des Grundeigentümers.
Donato Seppi kritisierte, dass bei den Sendeanlagen die stillschweigende Zustimmung eingeführt wird. Wenn es um Gefahren für die Gesundheit gehe, was in diesem Artikel ja eingeräumt werde, dann könne dieses Prinzip nicht angewandt werden. Die Rundfunkförderung sehe als Voraussetzung zwei Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsverhältnis vor – dies sehe maßgeschneidert aus. Seppi zweifelte am Sinn einer Rundfunkförderung, damit nehme man Einfluss auf die Sender, umso mehr, wenn die Landesregierung die „Qualitätskriterien“ festlege.
Das bestehende Rundfunkförderungsgesetz sei auf die Förderung von „Südtirol heute“ ausgerichtet, erklärte Alessandro Urzì (Alto Adige nel cuore), heute versuche man eine Öffnung. Es sei richtig, bei der Förderung reguläre Arbeitsplätze vorauszusetzen, aber es sei gefährlich, wenn die Landesregierung die Qualitätskriterien festlege und damit entscheide, wer gefördert werde und wer nicht. Urzì forderte ein Förderungslimit, damit das Geld nicht nur unter den üblichen und wenigen Empfängern aufgeteilt werde. Der Beitrag für die Inanspruchnahme von Presseagenturen sei auf deutsch- und ladinischsprachige Dienste beschränkt, kritisierte Urzì.
Sven Knoll kritisierte, dass die Finanzierung der Rundfunkförderung nur für heuer angegeben wurde, so könne kein Sender planen. Nur 50 Prozent der anerkannten Kosten zu finanzieren bedeute, die Großen zu bevorzugen. Das Gesetz sollte klar formuliert sein, anstatt alle Details der Landesregierung zu überlassen.
Eva Klotz bemängelte, dass keine klaren Kriterien zur Rundfunkförderung mehr im Gesetz stehen. Ebenso unbestimmt sei der Verweis auf eine Durchführungsverordnung, die vereinfachte Ermächtigungsverfahren für Sendeanlagen festlegen solle. Sie kritisierte auch das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung.
Der Artikel sei zusammen mit dem Gemeindeverband, mit der Landesagentur sowie mit den Betreibern geschrieben worden, antwortete LR Florian Mussner. Bisher konnten die Betreiber die Masten aufstellen, wo sie wollten. Nun entscheide der Bürgermeister. Die Kosten müsse der Betreiber zahlen. In Zukunft wolle das Land die Antennen bauen und den Betreibern zur Verfügung stellen, damit man die volle Kontrolle über die Standorte habe. Dass es keine Bauleitplanänderung brauche, bedeute nicht, dass man die Masten aufstellen könne, wo man wolle. Der Verweis auf eine Durchführungsverordnung sei nötig, damit man schnell auf technische Änderungen eingehen könne. Der Fachplan in seiner jetzigen Form funktioniere nicht mehr, daher würden eben neue Regeln in Absprache mit Gemeinden und Betreibern vorgelegt.
Alle hätten den Sinn einer Rundfunkförderung erkannt, erklärte LR Thomas Widmann, der auf einige Bedenken einging. Eine Begrenzung der Förderung auf 10 Prozent pro Sender würde bedeuten, dass viele zu viel bekämen. Das bisherige Punktesystem werde die Basis für die Kriterien sein, die die Landesregierung noch festlegen müsse. Den Gesamtbetrag wolle man nicht im Gesetz festschreiben, sondern jährlich im Haushalt. Martha Stocker beantragte eine getrennte Abstimmung zum Absatz über die Presseagenturen.
Der Artikel wurde in drei Teilabstimmungen mit 18 bzw. 16 Jastimmen genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Dem Vernehmen nach sei die neueste Variante der Rundfunkförderung erst nach dem heutigen Mittagessen mit einem vorrangigen Interessenten an der Förderung entworfen worden, erklärte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Dies zeige, dass die Politik wieder einmal der Medienmacht unterliege.
Es sei ein Gesetz, das wenig regle und einschlägige Interessen bediene, meinte Donato Seppi (Unitalia). Er kritisierte vor allem die stillschweigende Zustimmung zu den Sendeanlagen nach 90 Tagen. Wenigstens das Gutachten der Umweltagentur sollte vorliegen müssen. Die Rundfunkförderung sei wenig transparent, wenn alles der Landesregierung überlassen werde.
Die Rundfunkförderung sei der kritischste Punkt dieses Gesetzes, meinte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore). Es bestehe die Gefahr, dass diese Million nur an Sender gehe, die SVP und PD genehm seien, und das in Vorwahlzeiten.
Die Freiheitlichen würden sich gerade wegen der Rundfunkförderung der Stimme enthalten, kündigte Pius Leitner an, obwohl auch positive Elemente im Gesetz enthalten seien. Zuvor hatte man eine einvernehmliche Lösung gefunden, aber heute Nachmittag sei eine neue Regelung vorgelegt worden, die alles über den Haufen werfe.
Hans Heiss kündigte das Nein der Grünen an. Das Gesetz enthalte auch sinnvolle Reformen, etwa zu den Handwerksberufen. Negativ seien die Bestimmungen zum Schotterplan oder zur Kubaturverschiebung, sehr negativ schließlich der Artikel zur Rundfunkförderung, der wenig transparent sei und eine Vorzugsschiene für parteinahe Medien und einen bestimmten Medienkonzern schaffe. Hier gehe es nicht um Wirtschaftsförderung, sondern um Meinungsfreiheit, daher sollte der Gesetzgeber die Kriterien der Förderung festlegen und nicht die Exekutive. Die Zustimmung zu Sendeanlagen durch Fristverfall sei eine Erleichterung vor allem für die Betreiber.
Eva Klotz (Süd-Tiroler Freiheit) lobte einzelne Bestimmungen des Gesetzes, unter anderem die Förderung der Dorflifte. Mit dem Artikel zur Rundfunkförderung kaufe man die Katze im Sack, der Landtag habe der Landesregierung einen Blankoscheck ausgestellt. Daher werde sie klar mit Nein stimmen.
Auch dieses Gesetz werde angefochten werden, meinte Elena Artioli (Lega Nord – Team Autonomie), in diesem Fall wegen der Bestimmung zur Rundfunkförderung. Sie habe davor gewarnt, aber der Landesrat wollte nicht auf sie hören.
Auch Thomas Egger (Wir Südtiroler) kündigte seine Gegenstimme ein, die er einmal mit der Vorgangsweise der Mehrheit begründete. Vor allem aber gebe der Artikel zur Rundfunkförderung den Ausschlag. Dieses Gesetz biete keinerlei Garantie, dass die Information nicht parteipolitisch werde. In Zeiten, in denen Sicherheitsgipfel in der Handelskammer abgehalten werden, wundere ihn nichts mehr.
Mit diesem Gesetz habe man eine Reihe von Bereichen auf den neuesten Stand gebracht, erklärte Walter Baumgartner (SVP) und nannte dazu das Lehrlingswesen und die Berufsbilder. Er unterstrich die Notwendigkeit, den Wanderhandel gerecht zu regeln. Die Förderung der Dorflifte sei auch als soziale Maßnahme zu sehen. Er sprach sich dagegen aus, jedes Detail bereits im Gesetz zu regeln, daher werde im Gesetz auf Durchführungsverordnungen geregelt, um auf Neuerungen eingehen zu können, so auch beim Rundfunk. Schließlich werde mit diesem Gesetz auch die Nahversorgung gefördert, daher könne man es als gutes Gesetz bezeichnen.
Bei der abschließenden Abstimmung zum Gesetzentwurf wurde dieser mit 16 Ja, 8 Nein bei 5 Enthaltungen genehmigt.
(AM)